Vorsätzlicher Flug ins AKW

JEDER AN EINEM FLUGZEUGSIMULATOR AUSGEBILDETE PILOT KANN EIN GROSSFLUGZEUG AUF EIN AKW STEUERN.

Ermittlungen von Max Tobler

Die Atomlobby drückt sich vor dem Problem Terrorgefahr

CV Max Tobler

32 Jahre Pilot bei Swissair

Ex-Kdt B-747 und MD-11

Checkpilot,

Type rate Instructor

Weitere 8 Jahre Kapitän auf einem grossen Businessjet

Heute als Simulatorinstruktor tätig für das lizenzrelevante Training von Linienpiloten.

Atomkraftwerke müssen vor Flugzeugabstürzen nicht geschützt sein

Die Möglichkeit von Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke wurde bei der Erteilung der Baubewilligungen als so gering eingestuft, dass der Gesetzgeber darauf verzichtete, einen Schutz vor dieser Gefahr zu verlangen.

Um Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, ordnete das ENSI im Jahre 1986 die Durchführung einer Studie an. Das Ergebnis  der Studie ergab, dass die theoretische Wanddicke von Reaktorgebäuden 1.50 Meter betragen müssen um einem Flugzeugabsturz standhalten zu können.

Die Vorgabe für diese Studie lautete: Ein Militärjet mit einem Gewicht von 20 Tonnen und 5 Tonnen Treibstoff prallt mit 770 km/h auf das Reaktorgebäude.

Spätestens seit 2001 ist bekannt, dass Grossraumjets bis 25 mal schwerer sind und 50 mal mehr Treibstoff mitführen. Zudem können sie gleich schnell wie ein Kampfjet auf ein Reaktorgebäude aufprallen.

 

Brennelementebecken in Mühleberg praktisch ungeschützt

Obschon die Minimaldicke von 1.50 Metern mit einem 25-fach leichteren Flugzeug mit 50 mal zu wenig Treibstoff berechnet wurde, als es die heutige Realität erfordern würde, beträgt die Wanddicke des AKW Mühleberg im Deckenbereich lediglich 15 cm.

Das Bedenkliche dieses Sachverhaltes besteht darin, dass die abgebrannten, hochradioaktiven Brennelemente in einem offenen Becken unmittelbar unterhalb des Deckenbereiches abgekühlt werden.

 

So tun als ob

Wie gezeigt, war schon die vom ENSI 1986 angeordnete Studie eine Alibiübung.

Nach dem Terrorangriff von „Nine-Eleven“ auf die New Yorker Twin Tours beruhigte das ENSI die Bevölkerung mit einem weiteren, 2003 publizierten Bericht. Dieser in unsäglicher „Sowohl-als-auch“-Manier abgefasste Bericht verwedelt und verfälscht aviatische Fakten und bestätigt die betreiberfreundliche Haltung des ENSI; welche als „nuklearfreundliche Sicherheit“ bezeichnet werden kann, die von einer neutralen Realitätsbetrachtung weit entfernt ist.

Worin besteht diese?

 

 

Schönfärberei, Desinformation oder schon Lüge?

Es wurde schon dargelegt, dass kein Schweizer Atomkraftwerk gegen Flugzeugabstürze geschützt sein muss oder wie es in der Fachsprache heisst: Der Luftschutz wurde in der „Auslegung“ nicht gefordert.

Trotz dieser Faktenlage folgert das ENSI nach den Attentaten von „Nine-Eleven“ in seinem Bericht HSK-AN-4626 von 2003:

„In Mühleberg konnte nachgewiesen werden, dass der Widerstand des Reaktorgebäudes gegen einen Flugzeugabsturz so gross ist, dass das für die neueren Anlagen bei der Projektierung verlangte Schutzziel gegen einen Flugzeugabsturz erfüllt ist“.

Für die betroffene Bevölkerung bedeutet dies aber, dass mit dieser brutalen Desinformation das ENSI die Geschäftsinteressen der Plutonium-Industrie vor den Strahlenschutz der Bevölkerung stellt.

Nach dem Nine-Eleven Anschlag entfernt das ENSI stillschweigend einen Passus von seiner Webseite

Auf der Webseite des ENSI konnte man im Jahre 2000 folgendes lesen: „Der Direktaufprall eines Flugzeuges auf das Reaktorgebäude von KKM Mühleberg würde dieses beschädigen, den Ausfall von Sicherheitssystemen verursachen und könnte somit zum Schmelzen von Brennelementen führen“.

Nach Informationen von Dr. R. Rechsteiner wurde obiger Passus nach dem „Nine-Eleven“ Anschlag von der Homepage des ENSI entfernt.

Plötzlich wird das Undenkbare Wirklichkeit

Noch unter dem Eindruck der „Nine-Eleven“-Ereignisse stehend, schrieb das ENSI 2003 unter anderem: […] Bedrohungen, die vor den Attentaten vom 11. September 2001 als hypothetisch galten oder lediglich im Rahmen von Fiktion oder Filmen vorstellbar waren, sind plötzlich als realisierbare Wirklichkeit in unser Bewusstsein eingedrungen. […] Der 11. September 2001 hat also eine Reihe neuer Bedrohungsszenarien in das öffentliche Bewusstsein gerückt, welche jederzeit alle Bereiche, insbesondere aber eine Vielzahl von Dienstleistungs- oder Industrieeinrichtungen der zivilen Gesellschaft betreffen können. Quelle: HSK-AN-4626 Seite 5.

 

Das ENSI ist ausser Stande, Stellung zu nehmen

Nationalrätin Teuscher erkundigte sich 2003, warum die deutsche Gesellschaft für Reaktorsicherheit GRS des Bundesministeriums zu komplett anderen Gefährdungsannahmen gekommen ist als das ENSI in seinem Bericht HSK-AN-4626. Quelle Curia Vista 03.1049. Der Bundesrat antwortete unter anderem, Bund und Länder seien sich einig, die Ergebnisse des GRS-Gutachtens vertraulich zu behandeln.

Offensichtlich seien trotzdem einige Daten an die Presse gesickert, jedoch sehe sich das ENSI ausserstande dazu Stellung zu nehmen, da dem ENSI der Bericht nicht vorliege; dies obschon die Behörde regelmässig betont, wie gut die internationale Zusammenarbeit sei. Ein Jahr später wurde der Bericht offiziell, für jedermann einsehbar, vom deutschen Bundesamt für Umwelt ins Internet gestellt.

Grossflächige Zerstörung des Reaktorgebäudes

Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit, die Deutsche Aufsichtsbehörde, kam schon im Jahre 2002 zum Schluss, dass in baugleichen oder bauähnlichen alten Atomkraftwerke wie Mühleberg und Beznau schon der Aufprall eines relativ leichten Kurzstreckenflugzeuges mit einer Geschwindigkeit von lediglich 360 km/h eine grossflächige Zerstörung des Reaktorgebäudes mit sofortiger Radioaktivitätsfreisetzung zur Folge hätte. Quelle Internet: Zusammenfassung durch das Bundesministerium für Umwelt, Bonn, 27.11.2002.

Aus diesem Grund wurden in Deutschland bereits 2011 sieben alte Atomkraftwerke stillgelegt.

 

Zufällige und gezielte Flugzeugabstürze sind für das ENSI das gleiche

Das ENSI verschloss die Augen, nahm nie zu dieser GRS-Studie Stellung und versenkte die Thematik gezielter Flugzeugabsturz in einer verschlossenen Kiste. Aufgeschreckt durch Medienberichte verkündete das ENSI  noch 2011 auf seiner Website: “Kernkraftwerke sind ausreichend geschützt gegen Flugzeugabstürze“ und vermischt gekonnt die beiden Themen „gezielter“ und „zufälliger“ Flugzeugabsturz.

Der bis 2011 höchste deutsche Nuklearsicherheitsexperte des deutschen Amtes für Reaktorsicherheit, Dipl. Ing. Dieter Majer, verfasste im Juli 2013 eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von gezielten Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke. Link zur gutachterlichen Stellungnahme. Die Schlussfolgerungen von Dieter Majer zeigen Verheerendes. Es erstaunt aber nicht, dass das ENSI diese Stellungnahme ignoriert.

Jedem Piloten ist klar, dass an Stelle einer Piste ein Reaktor angeflogen werden kann

Durch persönliche Gespräche, Zeitungs- und Radiokommentare angesprochen, meldet das ENSI im März 2013: „Flugzeugabsturz; ENSI aktualisiert Untersuchungen aus dem Jahr 2003“.  In diesem Prozess werden die AKW-Betreiber angewiesen, Simulationen von Anflügen mit Verkehrsflugzeugen auf Atomkraftwerke durchzuführen. Damit eröffnet das ENSI – wie üblich – eine weitere Endlosschleife, obschon diese Simulationen in wenigen Wochen gemacht werden könnten. Dabei sind sie gar nicht nötig, denn es ist jedem Verkehrspiloten klar, dass man anstatt einer Piste auch einen Reaktor anfliegen könnte. Die Pilotenvereinigung der Lufthansa drückt sich folgendermassen aus: „Wir steuern bei jedem Flug bei der Landung eine Landebahn an und versuchen einen bestimmten Punkt zu treffen, der relativ klein ist und schaffen das auch“, sagt Jörg Handwerg von Cockpit. „Es ist nicht richtig, dass ein erfahrener Pilot ein so großes Ziel wie ein Atomkraftwerk nicht treffen kann.“ Quelle: 3 SAT 1. März 2013.

 

Bundesrätin Leuthard: es wurden Treffer erzielt

Im persönlichen Gespräch unterstützen sowohl die ENSI-Ratspräsidentin Frau Dr. Eckhardt, wie auch der ENSI-Sprecher Herr Hueber, das Anliegen von Max Tobler, diesen – als Simulator Instruktor – an den vom ENSI angeordneten Übungen teilnehmen zu lassen. Ein analoges, schriftliches Gesuch wird jedoch abgelehnt. Simulator-Übungen fanden schon 2003 im Zusammenhang mit der ENSI-Studie HSK-AN-4626 statt. In einem Antwortschreiben an Max Tobler erklärte Frau Bundesrätin Leuthard, unter anderem zum Thema Simulator-Übungen 2003: „Wie Sie in ihren Schreiben richtig erwähnen, wurden Treffer erzielt“.

Ein schriftliches Gesuch um Einsicht in die Versuchsanordnung und Ergebnisse der Simulator-Übungen von 2003 lehnte das ENSI ebenfalls mit der Begründung ab, gemäss Öffentlichkeitsgesetz BGÖ seien sie erst verpflichtet, ab 2006 der Öffentlichkeit Einblick zu gewähren.

Man kann davon ausgehen, dass das ENSI, bezüglich dieser 2003-Simulationen, vor der Öffentlichkeit etwas zu verbergen hat.

 

Vor dem gezielten Flug ins AKW schützt das ENSI die Bevölkerung mit Papier

Zehn Jahre nach „Nine-Eleven“ wurde das ENSI durch Medienberichte zur Auseinandersetzung mit dem Thema „Gezielter Flug ins AKW“ gezwungen. Noch 2011 verkündete es: “Kernkraftwerke sind ausreichend geschützt gegen Flugzeugabstürze“.

Da diese Beruhigung bei aussenstehenden Fachleuten nicht Fuss fassen konnte, verschrieb das ENSI 2013 den AKW-Betreibern Anflüge im Flugsimulator zu testen.

Die Schlussberichte sind Ende 2014 beim ENSI eingetroffen. Einsicht in die Dokumente werden vom ENSI verweigert, und zwar gestützt durch den Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten. Diesem wurde Einsicht in die 3300 Seiten fassende Arbeit gewährt, die neben den Simulatorflügen auch Flughafensicherungsthemen und Aufprallanalysen umfasst.

ENSI: Die Gefahr einer grossräumigen radioaktiven Verstrahlung mit weitreichender Beeinträchtigung eines Grossteils der Bevölkerung könnte eintreffen

Das ENSI revidiert seine noch 2011 an die Bevölkerung verbreitete Beruhigungspropaganda und erklärt dem Öffentlichkeitsbeauftragten mündlich, dass die Offenlegung der Resultate der Simulationsanflüge ein ernsthaftes Risiko für die Sicherheit der Bevölkerung darstellen würde, da die Anflugrouten, die Wahl der Flugzeugtypen, sowie die Bewertung durch die Werke in hohem Mass für diese Infrastrukturanlagen (AKW) sicherheitsrelevant sind, und dass die Gefahr einer grossräumigen radioaktiven Verstrahlung mit weitreichender Beeinträchtigung eines Grossteils der Bevölkerung eintreffen könnte. Quelle: siehe Punkte 24 und 25 des Schlichtungsverfahrens EDÖB vom 16.09.2015.

Die Argumentation des ENSI bezüglich Geheimhaltung der Anflugwinkel und Sektoren ist aviatisch derart erschreckend hilflos, ähnlich der Wahnvorstellung, ein Orientierungsläufer würde den Regierungsbunker nicht finden, wenn man ihm nur dessen Koordinaten, nicht aber die Wegbeschreibung aushändigen würde.

Der Anflugweg des Selbstmordfluges ins Pentagon ist vom National Transportation Safety Board NTSB auf Video aufgezeichnet worden. Der Anflug erfolgte durch einen Flugschüler nach reiner Sicht. Ausser einigen Simulatortrainings hatte der Flugschüler nie eine B-757 geflogen und besass keine Fluglizenz. Der Aufprall ins Pentagon erfolgte mit über 800 km/h.

Ein Berufspilot, der einen Selbstmordflug in ein AKW plant, braucht keine Geheimpapiere zu lesen.

Was geheim gehalten werden muss, sind offenbar die Auswirkungen einer Katastrophe auf unsere Bevölkerung und auf unser Land.

Ein Berufspilot, der einen Selbstmordflug in ein Atomkraftwerk plant, braucht den geheim gehaltenen Simulationsbericht nicht zu lesen, er kann sich die Lektüre des 3300 Seiten umfassenden Berichtes ersparen. Was man geheim halten will, sind offenbar die Auswirkungen auf unsere Bevölkerung und auf unser Land.

Die genauen Koordinaten der Werke findet man im Internet. Die geeigneten Anflugsektoren kann jedermann aus Google Earth ermitteln. Die Zeitspanne, in der vom externen Air Traffic Control erkannt werden kann, ob sich ein planmässiger Flug in einen Selbstmordanflug „verwandelt“, umfasst ein paar wenige Minuten. Man kann auf den Internetseiten www.Flightradar.com beobachten, wie täglich Airliner in geringer Höhe z.B. über Beznau fliegen. Gegenmassnahmen können, innerhalb der wenigen zur Verfügung stehenden Minuten, nicht eingeleitet werden. Ebenso gut könnte man riesige Verbote an den Reaktoren anbringen, mit der Aufschrift “Einflug verboten“.

Realitätsbetrachtung Juli 2016

Am 16. Juli 2011 steuerte ein schweizerischer Selbstmordpilot gezielt und „erfolgreich“ sein 2-motoriges Schweizer-Flugzeug in ein schweizerisches Erdobjekt (Wohnhaus) hinein und zerstörte dieses vollständig.

Am 29. November 2013 steuerte der Flugkapitän einen Passagierjet absichtlich in den Boden von Namibia.

Am 24. März 2015 steuerte ein deutscher Selbstmordpilot gezielt einen vollbesetzten Airliner in eine Felswand der französischen Alpen.