RISIKO: RADIOAKTIVE PARTIKEL AUS DEM ABLUFTKAMIN

NICHT VON ÖFFENTLICHEM INTERESSE

Was sind radioaktive Partikel?

In der Debatte über Sinn und Unsinn der Atomenergie wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung einer natürlichen Strahlenbelastung in Gebäuden (Radon) sowie in den Bergen durch die Gesteinsstrahlung ausgesetzt sei. Die für diese Strahlung verantwortlichen Strahlungsquellen sind in den Gebäudemauern respektive im Gestein gebunden, sie werden nicht verfrachtet und von den Pflanzen nicht aufgenommen, es handelt sich um stationäre, immobile Strahlenquellen.

Bei der Erzeugung von Atomstrom entstehen die radioaktiven Elemente Cäsium 137 (Halbwertszeit 30 Jahre),  Strontium 90 (Halbwertszeit: 28,5 Jahre) sowie Jod 131 (Halbwertszeit 8 Tage). Bei diesen Stoffen handelt es sich um mobile Strahlenquellen; sie entweichen mit der Abluft aus dem Kamin oder mit dem Abwasser. In der näheren Umgebung eines Abluftkamins atmet die betroffene Bevölkerung diese Partikel ein. Über den Boden gelangen diese Strahlenquellen in die Wurzeln der Pflanzen und von dort in unsere Nahrungsmittel. Einmal  über die Luft oder die Nahrungsmittel aufgenommen, wird die Strahlenquelle Strontium 90 in den blutbildenden Knochen abgelagert. Jod 131 lagert sich in der Schilddrüse ab. Um Letzteres zu verhindern werden unschädliche Jodtabletten verteilt, die verhindern sollen, dass sich das radioaktive Jod in der Schilddrüse festsetzen kann. Hohe Konzentrationen von Cäsium 137 können Muskelgewebe und Nieren des Menschen schädigen. Es verteilt sich gleichmäßig im Körper, so dass seine Strahlung den ganzen Organismus trifft, auch die Keimzellen.

Wenn bei Personen die Strahlenbelastung gemessen wird, will man erfahren, wie stark die Person selber eine Strahlenquelle geworden ist, das heisst, ob sie bereits ein Strahlenopfer ist, das mit Gesundheitsschäden wie Leukämie, Krebs oder Erbgutschäden rechnen muss.

Unverständlich: Bundesverwaltungsgericht schützt Vertuschung von echten Risiken

Die Bevölkerung in der Nähe eines Atomkraftwerkes ist tagtäglich der radioaktiven Abluft dieses Werkes ausgesetzt. Bei Normalbetrieb wird diese Abluft von der Strahlenschutzbehörde als nicht gesundheitsschädigend beurteilt. Im Falle von grösseren Reparaturen, beim Ersatz der hochradioaktiven Brennstäbe oder bei Störfällen, wird jedoch nicht veröffentlicht, ob die festgelegten Grenzwerte überschritten werden. Diese Grenzwertüberschreitungen werden geheim gehalten, sie werden vertuscht.

Um diesen Missstand zu beheben, hat Greenpeace ein Verfahren gegen das Atomkraftwerk Leibstadt beim Bundesverwaltungsgericht mit der Forderung eingeleitet, die Abluftmessungen seien im Internet in Echtzeit zu veröffentlichen.